Teilnahmebedingungen
Präambel
GivingTuesday ist eine von der New Yorker Organisation 92nd Street Y in Zusammenarbeit mit der United Nations Foundation im Jahr 2012 gestartete Kampagne, mit der einmal im Jahr Grosszügigkeit gegenüber unseren Mitmenschen und der Wille zum Geben gefeiert werden soll.
GivingTuesday-Kampagnen werden mittlerweile in vielen verschiedenen Ländern durch verschiedene Organisationen durchgeführt. In der Schweiz übernimmt seit 2016 Swissfundraising, Rosenbergstrasse 85, 9000 St.Gallen, die Organisation des GivingTuesday.
GivingTuesday-Kampagnen leben von den Ideen und Aktionen einzelner Menschen, Unternehmen und Organisationen (die „Teilnehmer“), die sich entschliessen, am GivingTuesday Aktionen durchzuführen und somit ihrer Umwelt und der Gemeinschaft etwas zurückzugeben. Der GivingTuesday findet jeweils am Dienstag nach Thanksgiving statt.
Swissfundraising stellt dfür verschiedene Materialien („GivingTuesday-Inhalte“) zur Verfügung. Dabei können Logos, Texte, Designs, Layouts oder Fotos, gehören, die teilweise von Swissfundraising selbst erstellt oder von Dritten, wie z.B. 92nd Street Y oder betterplace.org für Swissfundraising bereitgestellt wurden. Zudem betreibt Swissfundraising eine Website, auf der sich Teilnehmende registrieren und ihre Aktionen anmelden und veröffentlichen können.
Diese Teilnahmebedingungen beschreiben, wer am GivingTuesday teilnehmen darf und wie TeilnehmerInnen GivingTuesday-Inhalte und die Website, die von Swissfundraising zur Verfügung gestellt werden, benutzen dürfen und wie Swissfundraising Informationen und Materialien, die Teilnehmer zur Veröffentlichung auf der Website bereitstellen, nutzen darf.
Mit Registrierung auf der Website erklärt ein Teilnehmer seine Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind:
- Einzelpersonen,
- inländische Organisationen,
- inländische Unternehmen,
- inländische Institutionen und
- inländische Verbände,
die einen sozialen Zweck im Sinne des GivingTuesday verfolgen.
2. Rechte an GivingTuesday-Inhalten
2.1. Swissfundraising stellt Teilnehmenden, die sich auf der Website mit einer Aktion anmelden, gratis GivingTuesday-Inhalte zur Verfügung. An diesen GivingTuesday-Inhalten erhält der Teilnehmer ein einfaches, zeitlich unbefristetes, nicht übertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht, um auf die Teilnahme am GivingTuesday hinzuweisen. Dies bedeutet, dass die Inhalte vom Teilnehmer benutzt werden dürfen, um z.B. auf der eigenen Website oder in Social Media-Kanälen auf die geplante Aktion hinzuweisen.
2.2. Die GivingTuesday-Inhalte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Das ermutigt andere Interessierte, sich selbst auf der Website mit einer eigenen Aktion anzumelden. Fotos, Logos oder Designs dürfen, abgesehen von erforderlichen Anpassungen der Grösse, nicht bearbeitet und verändert werden. Die Kampagne entfaltet mehr Kraft, wenn die Teilnehmer einheitlich auftreten. GivingTuesday-Inhalte dürfen nur in Verbindung mit Informationen zu GivingTuesday und der Aktion verwendet und nicht mit Werbung für ein Produkt oder eine Leistung verbunden werden. Swissfundraising behält sich vor, die eingeräumten Nutzungsrechte zu widerrufen, wenn ein Teilnehmer gegen diese Bedingungen verstößt.
3. Nutzungsrechte an Inhalten des Teilnehmers
3.1. Bei der Anmeldung gibt ein Teilnehmer seinen Namen, ggf. seinen Verein, seine Organisation oder seine Firma an und schildert, mit welcher Aktion er am GivingTuesday etwas Gutes an die Gesellschaft zurückgeben wird. Um als Partner auf der Website dargestellt werden zu können, stellt er ein Logo zum Upload bereit. Daneben können TeilnehmerInnen Texte und Fotografien an Swissfundraising senden, die auf der Website bereitgestellt werden, um über eine Aktion zu informieren.
3.2. Mit der Bereitstellung der vorbezeichneten Inhalte räumt der Teilnehmer Swissfundraising ein einfaches, übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den Inhalten ein. Swissfundraising ist jedoch nur berechtigt, die Inhalte an andere VeranstalterInnen von GivingTuesday-Kampagnen weiterzugeben, damit diese im internationalen Kontext über die Kampagnen berichten können.
3.3. Die Bereitstellung der Inhalte auf der Website erfolgt im Ermessen und nach freier Entscheidung durch Swissfundraising. Beispielsweise kann Swissfundraising einzelne Fotos zur Veröffentlichung auswählen. Swissfundraising ist zudem berechtigt, Informationen über einzelne Aktionen zurückzuweisen, wenn die Aktion oder die bereitgestellten Inhalte gegen die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Grundsätze verstossen.
4. Allgemeine Regelungen für die Nutzung von Inhalten
4.1. Bereitgestellte Inhalte dürfen nicht gegen Rechte Dritter oder geltende Gesetze verstossen. Swissfundraising und die TeilnehmerInnen beachten bei Bereitstellung und Nutzung von Inhalten deshalb insbesondere die Urheber- und Markenrechte sowie die Persönlichkeitsrechte von Dritten, die an Aktionen teilnehmen. Werden Fotos oder Texte vom Teilnehmer bereitgestellt, ist er dafür verantwortlich, ggf. von abgebildeten oder identifizierbaren Personen erforderliche Einwilligungen zur Veröffentlichung auf der Internetseite von Swissfundraising einzuholen. Texte und Fotos dürfen nicht obszön, beleidigend oder auf sonstige Weise verletzend sein.
4.2. Bereitgestellte Inhalte dürfen nicht dafür genutzt werden, um darauf basierende Rechte zu etablieren, z.B. durch die Anmeldung von Marken, Internet-Domains oder Social Media-Profilen. Teilnehmer und Swissfundraising werden Inhalte auch nicht in einer Weise nutzen, die den Eindruck erweckt, zwischen den Parteien oder mit weiteren Teilnehmern an der Kampagne bestehe eine geschäftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
4.3. Die Teilnehmenden und Swissfundraising unterlassen zudem alle Massnahmen, die Swissfundraising, 92nd Street Y oder andere Teilnehmende in Misskredit bringen oder deren Reputation beschädigen oder geeignet sind, die GivingTuesday-Kampagne und deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu verzerren oder zu beschädigen, oder die GivingTuesday-Kampagne auf sonstige Weise negativ beeinflussen.
5. Durchführung von Aktionen, Beendigung der Kampagne
5.1. Die Organisation und Durchführung von Aktionen, die ein Teilnehmer anmeldet, obliegt allein dem Teilnehmer. Swissfundraising übernimmt keine Verpflichtung, die Aktion über die Bereitstellung der GivingTuesday-Inhalte und der Website hinaus zu unterstützen.
5.2. Swissfundraising ist berechtigt, einzelne Teilnehmer aus wichtigen Gründen, insbesondere im Falle eines Verstosses gegen diese Teilnahmebedingungen, ohne Einhaltung einer Frist, von der weiteren Teilnahme an der GivingTuesday-Kampagne auszuschließen. Der Teilnehmer wird in diesen Fällen die Nutzung von GivingTuesday-Inhalten unverzüglich unterlassen.
5.3. Swissfundraising ist berechtigt, die Durchführung der Kampagne jederzeit nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen zu stoppen, zu unterbrechen oder insgesamt zu beenden. Ein Anspruch auf Durchführung der Kampagne besteht nicht.
6. Rechtswahl
Diese Teilnahmebedingungen und ihre Durchführung unterliegen ausschliesslich dem Schweizerischen Recht.